🎣 Unser Vereinsgewässer – Der Seekamper See
Der Seekamper See ist eines der idyllischsten Vereinsgewässer des Sportfischervereins Neuengörs e.V. Er liegt landschaftlich reizvoll in einer
Niederung am westlichen Ortsrand von Seekamp, südlich des Großen Plöner Sees – ein echter Geheimtipp für Naturliebhaber und Angler.
Mit rund 45 Hektar Wasserfläche und einer maximalen Tiefe von 8,7 Metern bietet der See ideale Bedingungen für unsere Mitglieder und Gastangler. Ob
ruhige Angelstunden am Ufer oder aktives Spinnfischen vom Boot – hier ist für jeden etwas dabei.
Zuläufe & Ablauf:
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natürliche Zuläufe – darunter die Thranbruchau im Norden
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Ablauf über die Berliner Au in die Trave
Fischarten im Seekamper See:
Unser Gewässer ist bekannt für seinen guten Fischbestand. Gefangen werden können u.a.:
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Aal
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Barsch
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Brassen
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Hecht
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Karpfen
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Rotauge
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Schleie
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Zander
Ein See, viele Möglichkeiten – für Erholung, Vereinsleben und Angelerfolg.
👉 Weitere Infos zu Angelzeiten, Bootsregelungen und Gastkarten findest du hier:
Mindestmaße & Schonzeiten:
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Aal: 50 cm – keine Schonzeit
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Hecht: 45 cm – Schonzeit vom 15. Februar bis einschließlich 30. April
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Zander: 45 cm – Schonzeit vom 15. März bis einschließlich 31. Mai
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Karpfen: 35 cm – keine Schonzeit
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Schleie: 25 cm – keine Schonzeit
Tägliche Entnahmebegrenzung:
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Es dürfen maximal 2 Fische pro Tag der oben genannten Arten (außer Aal) entnommen werden.
Wichtige Hinweise:
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Untermaßige Fische müssen schonend zurückgesetzt werden – auch bei schwerer Verletzung.
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Maßige Fische und Fische ohne festgelegtes Mindestmaß müssen sinnvoll verwertet werden.
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Die Einhaltung dieser Regeln ist für alle Mitglieder und Gastangler verbindlich.
Petri Heil – Der Vorstand des SFV Neuengörs e.V.
🎣 Gewässerordnung – Seekamper See
(Sportfischerverein Neuengörs e.V.)
Der Seekamper See ist seit 1981 Pachtgewässer des SFV Neuengörs e.V.
Alle Angler verpflichten sich zu einem verantwortungsvollen, respektvollen und tierschutzgerechten Umgang mit Natur, Gewässer und Mitmenschen.
👥 Wer darf angeln?
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Mitglieder des SFV Neuengörs
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Gastangler mit gültiger Angelerlaubnis
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Kinder unter 12 Jahren in Begleitung eines Mitglieds (kostenfrei, max. 3 Ruten insgesamt)
🎣 Angelregelungen
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Max. 3 Handangeln pro Person (je 1 Haken / Drilling bei Raubfisch)
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Mitglieder: Angeln Tag & Nacht erlaubt
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Gastangler: nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und ausschließlich vom Land
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Gäste von Mitgliedern: auch Nachtangeln möglich (bei Übernachtung 2 Tagesscheine)
Schonmaße, Schonzeiten und Fangbegrenzungen sind am Bootshaus ausgehängt und auf der Website veröffentlicht.
📒 Dokumentationspflicht
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Fang ist sofort einzutragen
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Jahresmeldung an den Gewässerwart erforderlich
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Fischereischein und Erlaubnis sind beim Angeln mitzuführen
🚫 Verhaltensregeln am See
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Angelplatz sauber hinterlassen
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Keine Fische am Wasser ausnehmen
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Hunde anleinen
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Schilfgürtel nicht beschädigen
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Keine Zelte am See
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Parken nur auf ausgewiesenen Flächen
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Tore & Bootshaus stets verschlossen halten
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Rauchen und offenes Feuer im/am Bootshaus verboten
🏖 Badestelle Seekamp
Vom 01. Juni bis 30. September
→ zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang kein Befahren und kein Angeln
🔥 Grillplatz
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Nutzung durch volljährige Mitglieder
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Brandgefahr ausschließen
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Platz anschließend reinigen
🚤 Bootsregelung
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Nutzung der Vereinsboote für Mitglieder (Jugendboote nur Jugendgruppe)
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Eintrag ins Bootsbuch verpflichtend
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Jugendliche unter 16 Jahren: Schwimmweste Pflicht
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Elektromotor (max. 900W) nur für Personen mit Schwerbehindertenausweis (>30 %)
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Private Boote:
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Liegeplatz-Zuweisung durch Bootswart
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Ordnungsgemäße Kennzeichnung
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Pflege & Sicherung in Eigenverantwortung
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Vor Frostperiode aus dem Wasser holen
⚖️ Sonstiges
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Reusen & Netze nur im Ausnahmefall (benannte Personen)
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Veränderungen am Gelände nur mit Genehmigung des Vorstands
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Besatzmaßnahmen ausschließlich durch den Vorstand